Aluminiumprodukte bleiben auch nach der Einigung weiterhin mit einem deutlich erhöhten Zollsatz von 50 Prozent belegt, während für Aluminiumschrotte ein Zollsatz von nur 15 Prozent anfällt. Somit können Aluminiumschrotte zu deutlich attraktiveren Konditionen in die USA exportiert werden als etwa Primär- und Halbzeugprodukte.
Rob van Gils, Präsident von Aluminium Deutschland e. V. warnt dazu eindringlich: „Die aktuellen Zollregelungen löst unser Problem nicht, sondern verschärfen das Ungleichgewicht auf dem Aluminiumschrottmarkt nur noch weiter. Das bestehende Arbitragefenster bleibt somit bestehen und droht sich langfristig zu verfestigen.…
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